Grace Period Gesetz

Familienbetriebe ohne steuerliches Risiko übertragen

Betriebsübergabe
18.10.2024

Wer ein Unternehmen von Angehörigen übernimmt, ist häufig rechtlichen Unsicherheiten ausgesetzt. Übernehmende haften oft für bestimmte Steuern, die noch vor der Übergabe angefallen sind. Seit dem 1. Dezember 2024 gibt es Unterstützung: Das Finanzamt wird auf Antrag den Prozess begleiten.
älterer und jüngerer Tischler bei der Arbeit

Seit dem 1. Dezember 2024 tritt das neue Grace-Period-Gesetz in Kraft. Es soll die Übergabe von Unternehmen im Familienkreis vereinfachen und sieht zwei wesentliche Maßnahmen vor: Zum einen prüft das Finanzamt Österreich beim übergebenden Unternehmen die steuerlich offenen Zeiträume. Zum anderen erhält der potenzielle Nachfolger umfassende Auskünfte über steuerliche Sachverhalte – unabhängig davon, ob diese bereits eingetreten sind oder nicht. Diese Regelungen bringen jedoch erweiterte Offenlegungspflichten sowie eine engere Zusammenarbeit zwischen dem zukünftigen Übernehmenden und dem Finanzamt Österreich mit sich.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Betrieb oder Mitunternehmeranteile innerhalb von zwei Jahren nach der Antragstellung an Angehörige übertragen möchten. Voraussetzung ist, dass das Finanzamt Österreich für den Betrieb zuständig ist.

Wie erfolgt die Begleitung?

Sind die Voraussetzungen für die begleitete Unternehmensübertragung erfüllt, leitet das Finanzamt eine Betriebsprüfung (Außenprüfung) ein. Dabei werden die letzten drei Jahre vor der Antragstellung geprüft, sofern für diese Zeiträume noch keine Außenprüfung erfolgt ist. Die Prüfung umfasst alle Abgaben, für die das Finanzamt Österreich zuständig ist, jedoch keine lohnsteuerlichen Abgaben. Für die Prüfung hat das Finanzamt sechs Monate Zeit. Sind die betroffenen Zeiträume geprüft, sind sie von weiteren Außenprüfungen ausgenommen.

Wann endet die Begleitung der Unternehmensübertragung?

Die Begleitung endet, wenn die letzte Abgabenerklärung für jenes Jahr eingereicht wurde, in dem die Betriebsübertragung abgeschlossen ist. Der zukünftige Übernehmer kann auf Wunsch auch eine frühere Beendigung der Begleitung beantragen.

Was regelt das Grace-Period-Gesetz noch?

  • Gewerbeanmeldung: Die Pflicht, einen Firmenbuchauszug vorzulegen, entfällt. Die Gewerbebehörde holt die Daten selbst ein.
  • Arbeitnehmendenschutz: Künftig gibt es zwei Jahre Zeit, dem Arbeitsinspektorat die Sicherheitsvertrauenspersonen zu melden.

Das Gesetz tritt am 1. Dezember 2024 in Kraft. Anträge zur begleiteten Übertragung können ab dem 1. Januar 2025 gestellt werden.

Info

  • Neues Grace-Period-Gesetz seit 1. Dezember 2024.
  • Begleitete Betriebsübergabe durch das Finanzamt Österreich.
  • Gilt für die Übertragung von Betrieben oder Anteilen innerhalb der Familie.
  • Zwei Jahre Antragsfrist nach Antragstellung.
  • Finanzamt prüft die letzten drei Jahre vor Übergabe.
  • Prüfung umfasst alle steuerlichen Abgaben, jedoch keine lohnsteuerlichen Prüfungen.
  • Erleichterungen bei Gewerbeanmeldung und Arbeitnehmendenschutz.
  • Anträge ab dem 1. Januar 2025 möglich. 

(Quelle: Consultatio)