Diesmal zum Thema: Aufsicht und Prüfung

Redaktion Die Wirtschaft
13.04.2014

Wenn in staatsnahen oder „systemrelevanten“ Unternehmen enorme Finanzlöcher  auftauchen, stellt sich die Frage: Hätte das nicht früher bemerkt werden müssen? Alfred Brogyányi, Vizepräsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, erklärt, wo es krankt.

Wer kontrollieren sollte
Finanzlöcher, wie sie jetzt im Burgtheater aufgetaucht sind, entstehen nicht von heute auf morgen. Es gibt schließlich ein Budget, das keine Überraschungen zulassen sollte. Zudem gibt es in Kapitalgesellschaften und größeren GmbHs einen Aufsichtsrat. Dieser überprüft das Risikomanagement sowie das interne Kontrollsystem und erstattet den Gesellschaftern darüber Bericht. Der externe Wirtschaftsprüfer baut darauf auf und muss dann ebenfalls beurteilen, ob das Kontrollsystem auch aus seiner Wahrnehmung und Prüfpflicht funktioniert. Deswegen ist ein Hervortreten eines solchen Loches äußerst unwahrscheinlich.

Absicht oder Versehen?
Der Abschlussprüfer prüft allerdings nicht jeden einzelnen Geschäftsfall, er prüft vielmehr stichprobenartig. Das interne Kontrollsystem, das offenbar bei den letzten medial hochgekochten Fällen nicht ausreichend überprüft worden ist, sollte also zweimal gecheckt worden sein – durch den Aufsichtsrat und durch den Wirtschaftsprüfer. Zudem müssen Gesellschaften dieser Größenordnung nach dem Vier-Augen-Prinzip agieren. Doch wenn diese vier Augen betrügerisch zusammenspielen, ist es schon möglich, das interne Kontrollsystem zu unterlaufen.

Was passiert, wenn etwas passiert?

Der Abschlussprüfer hat bei Wahrnehmung seiner Prüfaufgabe festzustellen und zu warnen, wenn er einen Verstoß gegen Gesetz und Satzung oder eine Bestandsgefährdung feststellt. Wenn er also ein Finanzloch bemerkt, muss er das in einem Frühwarnbericht dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung kundtun. Öffentlich wird es damit aber nicht. Im Abschlussbericht hat er anzumerken, dass er von seiner Frühwarnpflicht Gebrauch gemacht hat. Die Bestandsgefährdung muss dann beseitigt werden, da es sonst kein Testat gibt. Wenn Sie also ein Loch von 13 Millionen feststellen, müssen Sie sich überlegen, wer das bezahlt.

Eine Frage der Verantwortung
Georg Springer, Aufsichtsratsvorsitzender der Bundestheater-Holding, hat in einem Interview zugegeben, dass er Mitverantwortung trägt. Er ist allerdings erst nach einiger Zeit als Aufsichtsratsvorsitzender zurückgetreten und hat seine Position als Geschäftsführer der Holding behalten. Das zeichnet doch ein sehr eindeutiges Bild, was man in Österreich unter Verantwortung versteht. In Deutschland müsste man sofort zurücktreten und zwar von allen Funktionen. Ausgehend von dem, was im Burgtheater passiert ist, muss man sich also fragen, was uns vielleicht noch bei Volksoper und Staatsoper erwartet, wo Springer ebenfalls Aufsichtsratsvorsitzender gewesen ist. Doch der Aufsichtsratsvorsitzende ist immer nur so stark wie sein Aufsichtsrat.

Schlechte Leistung wegen Dumpings
Bei dem Auswahlverfahren des Abschlussprüfers spielen sich leider furchtbare Dinge ab, da hier ein enormer Preiskampf eingesetzt hat. Dieses Dumping führt dazu, dass Prüfungen zu sehr niedrigen Preisen angeboten werden. Natürlich kann aber nur in einem Ausmaß gearbeitet werden, das auch bezahlt wird. Die Leistung muss deshalb immer schlechter werden, auch wenn das abgestritten wird. Weil alle versuchen, durch Bestpreise das Mandat zu erhalten, geht die Qualität der Abschlussprüfung verloren und damit der Mehrwert, den sie bringen könnte. Denn der Prüfer sieht bei entsprechender Zeit sehr viel, worauf er dann hinweisen kann.

Im Aufsichtsrat müsste man deshalb stärker darauf achten, ob die Leistung mit den Kosten zusammenpasst.
 
Interview: Stephan Strzyzowski

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