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Sind ESG-Kriterien ein Wettbewerbsvorteil?
Die Fachgruppe UBIT der Wirtschaftskammer Salzburg lud Anfang Oktober zu einem umfassenden Informationstag rund um die Nachhaltigkeitsschwerpunkte der ESG-Kriterien (Environmental, Social und Governance, zu Deutsch: Umwelt, Soziales und Unternehmensführung).
Mithilfe von ESG-Kriterien können Unternehmen hinsichtlich der drei Aspekte Umwelt, Soziales und Unternehmensführung bewertet werden. Betroffen von der Berichtspflicht sind derzeit große Kapitalgesellschaften mit über 500 Mitarbeitern. Die neue Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vergrößert ab 2024 den Anwenderkreis der zur Berichterstattung verpflichteten Unternehmen. Berichtspflichtig sind dann auch Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiter*innen, über 20 Millionen Euro Bilanzsumme oder mehr als 40 Millionen Euro Umsatz. Kleine und mittlere, kapitalmarktorientierte Unternehmen fallen ab dem Geschäftsjahr 2026 darunter. Indirekt betroffen sind Unternehmen, die zwar nicht unter die Berichtspflicht fallen, jedoch von ihren Geschäftspartnern im Rahmen der Liefer- und Wertschöpfungskette nach relevanten Merkmalen ihrer Aktivitäten angefragt werden.
Die Bedeutung von Zertifikaten
Wie der frühere Geschäftsführer der Leube AG, Rudolf Zrost, aufgezeigt hat, stellen u. a. Zertifikate ein optimales Tool für die Berichtspflicht dar. Einen entscheidenden Schritt, um mit den Anrainer*innen des Zementwerkes Einvernehmen herzustellen und in weiterer Folge bei Behörden Genehmigungsverfahren einfacher zu gestalten, stellte 1996 die Gründung eines Bürgerbeirates dar. So wurde vereinbart, dass für die Zementherstellung nie ein Brennstoff verwendet werden darf, der mehr Emissionen als Heizöl schwer oder Kohle emittiert. "Die gemeinsame Arbeit mit den Mitgliedern im Bürgerbeirat Gartenau hat einerseits gezeigt, wie wir bei Leube arbeiten und welche Probleme es zu lösen gilt, andererseits haben wir gelernt, welche Sorgen sich unsere Anrainer machen und welche Maßnahmen und Investitionen wir setzen müssen“, so Zrost. Auch heute noch wird jährlich über Betriebszeiten, Brennstoffmengen und Emissionen informiert.
Bericht als Chance
Eine ESG-Berichtspflicht im Bereich "soziale Gerechtigkeit“ verdeutliche laut der Geschäftsführerin der Geschützten Werkstätten, Astrid Lamprechter, die sozialen Aktivitäten in schriftlicher Form und stelle somit eine große Chance für Betriebe dar, ihren sozialen Gerechtigkeitssinn öffentlich zu präsentieren. Wie Nachhaltigkeit am ESG-Beispiel „Unternehmensführung“ gelebt werden kann, beleuchteten eurofunk-Geschäftsführer Christian Kappacher sowie der RVS-Compliance-Leiter Stefan Wagner: Um Mitarbeitende gänzlich für den nachhaltigen Change-Prozess gewinnen zu können, sei es elementar, eine klare Unternehmensvision zu erstellen und daraus einzelne Arbeitsschritte abzuleiten, die mit Teamgedanken umgesetzt werden.