Schuldentilgung
Wie lange brauchen Sie, um Ihre Schulden zu begleichen?
Zunächst gehen Sie von einem bestimmten Stichtag aus, an dem Sie das Working Capital ermitteln (zum Beispiel zum Bilanzstichtag). Ist das Working Capital (kurzfristiges Vermögen abzüglich der kurzfristigen Schulden) Ihres Unternehmens negativ, bedeutet das, dass Ihr Unternehmen mit den selbst erwirtschafteten Mitteln nicht rechtzeitig den kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann. Es besteht eine Unterdeckung. Kurzfristig ist in diesem Fall als ein Zeitraum von drei Monaten definiert.
Innenfinanzierung
Nun müssen Sie prüfen, welche Mittel Sie kurzfristig aufstellen können, um die Unterdeckung zu beseitigen – zunächst mit Hilfe der „Innenfinanzierung“, also der Mittel, die Ihr Unternehmen kurzfristig aus der Produktion oder Leistung erwirtschaftet (erwartete Zahlungseingänge abzüglich der Zahlungsausgänge). Ist dieser Geldfluss bzw. Planungs-Cash-Flow positiv, müssen Sie nur noch ermitteln, wie lange es dauert, um mit dem positiven Geldfluss das negative Working Capital zu beseitigen.
Schauen wir uns dazu ein Beispiel an:
Working Capital (kurzfristig):
Kassa: 10
Bank: 30
Kurzfristige Forderungen: 30
– Kurzfristige Schulden: -80
Working Capital (kurzfristig): -10
Das Working Capital ist negativ (Unterdeckung). Nun wird der Plan-Cash-Flow herangezogen. Haben Sie beispielsweise einen Jahres-Plan-Cash-Flow in Höhe von 60 ermittelt, müssen Sie diesen in einen Monats-Plan-Cash-Flow umwandeln, indem Sie ihn durch zwölf (Monate) dividieren. Sie erhalten somit den durchschnittlichen Plan-Cash-Flow pro Monat – in diesem Fall +5 (60 / 12 = 5). Nun dividieren Sie das negative Working Capital durch den Monats-Plan-Cash-Flow (-10 / 5 = 2). Sie sehen dann, wie viele Monate Sie benötigen, um die Unterdeckung zu beseitigen – in unserem Beispiel zwei Monate. Das bedeutet, dass Sie in diesem Zeitraum das negative Working Capital abbauen können. Aber Vorsicht – seien Sie hier realistisch und halten Sie Alternativen parat.
Zusätzlich zur „Innenfinanzierung“ gibt es die Möglichkeit der „Außenfinanzierung“, um notwendige Mittel rasch zu beschaffen. Hierzu zählen Eigenmittel (z. B. Erhöhung der Einlagen) und Fremdmittel (z. B. Bankkredite). Kümmern Sie sich rechtzeitig um eine allfällige Außenfinanzierung.
Schuldentilgungspotential als Alarmsignal
Geht sich alles innerhalb von drei Monaten aus, ist grundsätzlich den Voraussetzungen des Obersten Gerichtshofes Genüge getan, sofern redlich gewirtschaftet wird. Wichtig ist, dass die Einschätzungen für die Zukunft realistisch, nachvollziehbar und vernünftig sind.
Die Ermittlung des Schuldentilgungspotentials soll als Alarmsignal dienen, damit Sie immer im Blick haben, ob Sie alle Schulden gemäß den gesetzlichen Vorgaben auch zahlen können. Sollte das nicht der Fall sein, ist schnelles Handeln gefragt, und möglicherweise sind Sanierungsschritte notwendig. Sprechen Sie in diesen Fällen unbedingt mit Ihrer Steuerberatung.