CS3D-Richtlinie

Lieferkettengesetz: Auswirkungen für Österreich

Lieferkettengesetz
15.02.2024

 
Das Lieferkettengesetz birgt bedeutende Folgen für österreichische Unternehmen, da es Transparenz und Verantwortlichkeit entlang der globalen Lieferketten fordert, um Menschenrechte und Umweltschutz zu gewährleisten.
Lieferkettengesetz verursacht Transportkontrollen
Lieferkettengesetz verursacht Transportkontrollen

Das EU-Lieferkettengesetz zielt darauf ab, Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen und die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards entlang ihrer globalen Lieferketten zu gewährleisten. Die Leitlinien beinhalten die Verpflichtung zur Risikobewertung, Maßnahmen zur Verhinderung von Verstößen und die Durchsetzung von Sanktionen bei Nichteinhaltung. Mit diesem Schritt soll sichergestellt werden, dass Unternehmen ethisch handeln und die Rechte von Arbeitnehmern und Gemeinschaften respektieren.

Aktuelle Lieferketten-Debatte in der österreichischen Politik

Das Ringen um die Zustimmung zum Lieferkettengesetz im EU-Parlament ist in vollem Gange. Noch ist nicht abzusehen, ob und in welcher Form die Zustimmung und in weiterer Folge die Umsetzung in nationale Gesetzgebung erfolgt. Ziel ist es jedenfalls, Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutzstandards entlang ihrer globalen Lieferketten zu verpflichten. Es geht um faire Arbeitsbedingungen und Umweltschutz. Ein solches Gesetz würde die Transparenz entlang der Lieferkette fördern und Verstöße sanktionieren. Viele politische Parteien und Interessengruppen arbeiten zusammen, um einen breiten Konsens für die Einführung dieses Gesetzes zu schaffen und sicherzustellen, dass Unternehmen weltweit ethische Standards einhalten.

Welche Auswirkungen hat das Lieferkettengesetz in Österreich?

Die Regierung konzentriert sich auf die mögliche Umsetzung des Lieferkettengesetzes in Österreich, um die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang globaler Lieferketten zu gewährleisten. In Deutschland sind die Unternehmen nun dazu verpflichtet, ihre Lieferanten zu überwachen und Verantwortung für sie zu übernehmen. Österreichische Unternehmen müssen ihre Prozesse so anpassen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, potenzielle Risiken minimieren und gleichzeitig ethische Standards fördern.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG)

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) betrifft zahlreiche österreichische Unternehmen, insbesondere jene, die international tätig sind und komplexe Lieferketten unterhalten. Laut einer Studie der FH Wien sind nur rund 0,06 Prozent der Unternehmen direkt vom Lieferkettengesetz in seiner aktuellen Form betroffen. Die Statistik Austria spricht sogar von genau 1.044 Unternehmen. Darin nicht enthalten sind allerdings die Lieferanten größerer Konzerne, die vermutlich ebenfalls vertraglichen Sorgfaltspflichten unterliegen werden.

Mit dem Inkrafttreten des Lieferkettengesetzes in Deutschland, dem größten Handelspartner Österreichs, werden auch österreichische Unternehmen verstärkt mit dem EU-Lieferkettengesetz in Berührung kommen. Dies betrifft Unternehmen aus verschiedenen Branchen, darunter Bekleidung, Elektronik, Lebensmittel und mehr. Sowohl große multinationale Konzerne als auch kleinere Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen importieren oder exportieren, müssen sich mit den Anforderungen des Gesetzes auseinandersetzen und Maßnahmen zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang ihrer Lieferketten ergreifen.

Die Gesetzgebung hat besondere Auswirkungen auf die KMUs

Das Lieferkettengesetz wird zweifellos besondere Auswirkungen auf österreichische KMUs haben, vor allem im Hinblick auf ihre Tätigkeit und Verantwortung. Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang ihrer Lieferketten.Für KMUs bedeutet dies eine erhöhte Transparenz und Überwachung ihrer Zulieferer und Unterauftragnehmer, um sicherzustellen, dass keine Verstöße gegen diese Standards vorliegen. Sie könnten gezwungen sein, ihre Lieferantenbeziehungen neu zu bewerten und gegebenenfalls die Verträge anzupassen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Dies könnte zu zusätzlichen Kosten führen und den Betrieb stören.

Darüber hinaus müssen KMUs unter Umständen Ressourcen für die Schulung ihrer Mitarbeiter und die Einführung neuer Compliance-Mechanismen bereitstellen. Es besteht auch das Risiko eines Rufschadens, wenn sie mit Lieferanten in Verbindung gebracht werden, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen. Insgesamt sind KMU stärker gefordert, ihre Lieferketten auf ethische und ökologische Standards zu überprüfen, was sowohl Herausforderungen als auch Chancen für eine nachhaltigere Geschäftspraxis bietet.

Gesetzeslage Deutschland Lieferkettengesetz
Pflichten und Gesetze des EU-Lieferkettengesetzes in Deutschland

EU-Lieferkettengesetz auch bekannt als CSDDD- oder CS3D-Richtlinie

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive („CSDDD“ auch CS3D) ist ein rechtlicher Rahmen, der Unternehmen dazu verpflichtet, ökologische und soziale Risiken entlang ihrer Lieferkette zu identifizieren und anzugehen. Sie zielt auf die Förderung nachhaltiger Geschäftspraktiken und die Minimierung von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden ab, um verantwortungsvolle Geschäftspraktiken zu gewährleisten.

Was versteht man unter einer entwaldungsfreien Lieferkette?

Das Lieferkettengesetz verlangt von den Unternehmen, dass sie zum Schutz der Umwelt für abholzungsfreie Lieferketten sorgen. Das bedeutet, dass sie sicherstellen müssen, dass ihre Produkte nicht zur Zerstörung von Wäldern beitragen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die biologische Vielfalt zu erhalten, den Klimawandel zu bekämpfen und die Rechte der indigenen Völker zu respektieren. Die Unternehmen müssen ihre Beschaffungspraktiken überwachen und sicherstellen, dass ihre Lieferanten nachhaltige Methoden anwenden. Dies erfordert häufig die Zusammenarbeit mit Lieferanten, Regierungen und Nichtregierungsorganisationen, um Strategien und Kontrollmechanismen zu entwickeln und umzusetzen. Abholzungsfreie Lieferketten sind ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Wirtschaft.

Wer ist von der neuen EU-Lieferkettenrichtlinie per Gesetz betroffen?

Das EU-Parlament hat festgelegt, dass Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem Gesamtumsatz von mehr als 40 Millionen Euro betroffen sind. Darüber hinaus fallen auch Muttergesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten und einem Gesamtumsatz von mehr als 150 Millionen unter das Gesetz. Wenn ein Unternehmen seinen Hauptsitz im Ausland hat, gilt ein Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro, aber nur wenn mindestens 40 Millionen Euro in der EU erwirtschaftet werden.

Verstöße gegen das Lieferkettengesetz

Unternehmen, die gegen das EU-Lieferkettengesetz verstoßen, können mit erheblichen Strafen belegt werden. Dazu gehören finanzielle Sanktionen, die je nach Schwere des Verstoßes verhängt werden können. Darüber hinaus können behördliche Sanktionen wie die Aussetzung von Geschäftstätigkeiten oder der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen verhängt werden. Die Leitlinien zielen darauf ab, die Einhaltung von Menschenrechten, Arbeitsnormen und Umweltschutz entlang der gesamten Lieferkette zu gewährleisten. Durch die Verhängung von Sanktionen werden die Unternehmen zur Einhaltung dieser Vorschriften motiviert und damit zu verantwortungsvollem Handeln in der globalen Geschäftspraxis angehalten.