Unternehmensführung
Sechs Tipps für Mitarbeiter*innenvorsorge
Damit man als Unternehmen bei Fachkräften begehrt ist, braucht es verschiedene Benefits, die den Mitarbeiter*innen zugutekommen. Dazu kann beispielsweise eine freiwillige betriebliche Vorsorge zählen. Doch es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie man als Betrieb für die Beschäftigten vorsorgen kann und so auch als Arbeitgeber*in Vorteile generiert.
1. Firmenpension
Rund 25 Prozent aller Arbeitnehmer*innen in Österreich sind in einem Unternehmen beschäftigt, in dem Sie nach ihrer Pensionierung eine lebenslange Zusatzpension in Form einer Firmenpension erhalten werden.
2. Versicherungsleistung
Unternehmen können freiwillig jährlich 300 Euro oder monatlich 25 Euro steuerfrei für Mitarbeiter*innen in Lebens-, Unfall- oder Krankenversicherung investieren. Laut § 3/1/15a des Einkommensteuergesetz (EStG) ist es Arbeitgeber*innen möglich, Zuwendungen in dieser Höhe für die Zukunftssicherung der Arbeitnehmer*innen zu leisten, ohne dass dabei Steuern anfallen.
3. Zusatzpension
Für die betriebliche Pensionsvorsorge bieten Vorsorgekassen und Versicherungsunternehmen unterschiedliche Modelle an. Diese Zusatzpensionen können für die Mitarbeiter*innen eine Motivation sein, um Arbeitgeber*innen die Treue zu halten. Damit haben Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen gleichermaßen einen Vorteil, denn zum einen profitieren die Angestellten im Alter finanziell und andererseits können die Unternehmen langfristig auf ein gut eingespieltes Team mit Fachwissen zählen. Außerdem fallen für eine Altersvorsorge keine Lohnnebenkosten und Sozialversicherungsbeiträge an.
4. Gehaltsumwandlung
Eine Zukunftssicherung kann durch eine Gehaltsumwandlung geschehen. Arbeitnehmer*innen können auf einem Teil des Gehalts verzichten – auch hier gilt die Grenze von 300 Euro jährlich, bzw. 25 Euro monatlich. Die Vorsorge dieser Summe passiert „Brutto-für-Netto“ und die Zusatzpension ist am Ende höher als bei einer privaten Vorsorge aus versteuertem Einkommen, denn die Abgabe der Sozialversicherungsbeiträge und der Lohnsteuer fallen weg. Für Arbeitgeber*innen hat diese Form der Zukunftssicherung den Vorteil, dass eine Lohnnebenkostenersparnis erzielt wird.
5. Unfallversicherung
Eine betriebliche Unfallversicherung kann ebenfalls eine sinnvolle Absicherung für Mitarbeiter*innen bieten, denn Arbeitsunfälle können schnell passieren. So zeigen die Zahlen der Wirtschaftskammer Österreich, dass im Jahr 2022 beinahe 76.300 unselbständige Beschäftigte von einem Arbeitsunfall betroffen waren. Das bedeutete eine Steigerung um 1,4 Prozent zum Vorjahr. Für Unternehmen werden unterschiedliche Modelle angeboten. So gibt es Unfallversicherungen, die nur für den Beruf gelten, aber auch solche, die den Weg in die Arbeit mitabdecken oder welche, bei denen die Arbeitnehmer*innen noch zusätzlich in der Freizeit abgesichert sind.
6. Kollektivversicherung
Die betriebliche Kollektivversicherung hingegen ist eine Lebensversicherung mit fixer Mindestverzinsung und geringem Aktienanteil. Ziel dabei ist es, denn Mitarbeiter*innen eine lebenslang garantierte Pension zu sichern. Die Leistung steigt über die Zeit durch den Veranlagungsgewinn an. Unternehmen können 10,25 Prozent der Lohn- und Gehaltssumme lohnkostenfrei in diese Versicherung einzahlen.
Drei Fragen an Otto Lauer, Business Development Manager der VBV-Pensionskasse
Die Wirtschaft: Weshalb empfehlen Sie Unternehmen eine freiwillige betriebliche Vorsorgelösung für ihre Mitarbeiter*innen abzuschließen?
Otto Lauer: Unternehmen können sich damit als attraktive*r Arbeitgeber*in positionieren und dadurch Vorteile im Recruiting haben, um gute neue Fachkräfte zu finden. Außerdem sind die Beiträge zu Betriebspensionen Betriebsausgaben, frei von Lohnnebenkosten und damit günstiger als Prämien oder Gehaltserhöhungen.
Welche Varianten der Firmenpension sind die beliebtesten bei der VBV-Pensionskasse und warum?
Insgesamt ist das Lebensphasenmodell die klare Nr. 1 in der VBV-Pensionskasse. In diesem Modell können die Arbeitnehmer*innen zwischen drei unterschiedlichen Veranlagungen wählen, von sehr dynamisch in der Ansparphase bis zu sehr konservativ, für die Pensionsphase. Die Arbeitnehmer*innen können selbst je nach Präferenzen oder Lebenssituation die für sie passende Veranlagungsvariante wählen.
Sie bieten als Pensionsvorsorge auch ein Matching-Contribution-Modell an, bei dem sowohl Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen involviert sind. Wie funktioniert dieses Modell?
Arbeitgeber*innen zahlen einen definierten Beitrag für alle Mitarbeiter*innen (z.B. zwei Prozent vom Bruttogehalt) in die VBV-Pensionskasse ein. Basierend auf dem Modell hat jede*r Mitarbeitende die Möglichkeit, Eigenbeiträge einzubezahlen, um so seine Pension weiter aufzubessern. Matching-Contribution bedeutet nun: Wenn Mitarbeiter*innen selbst Eigenbeiträge in das Modell einzahlen, werden diese Beiträge von Arbeitgeber*innen noch zusätzlich verdoppelt. Ein Beispiel: Zahlt ein*e Mitarbeiter*in als Eigenbeitrag selbst zwei Prozent auf sein/ihr VBV-Pensionskonto dazu, zahlt der/die Arbeitgeber*in auch noch einmal zwei Prozent in die VBV-Pensionskasse ein. In Summe sind das dann also sechs Prozent Beitrag vom Bruttogehalt. Der Sinn des Matching-Contribution-Modells ist, dass jene Mitarbeiter*innen besonders gefördert werden, die eine Pensionsvorsorge besonderes schätzen.