Serie: Steuertipp #4
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Pauschalierung?
Kleine Unternehmen müssen keine Bilanz legen. Sie dürfen ihre Gewinne durch eine simple Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln: Einnahmen - Ausgaben = Gewinn. Noch einfacher ist es zu pauschalieren.
Beim Pauschalieren werden manche Ausgaben konkret erfasst, andere dürfen pauschal mit einem Prozentsatz der Nettoumsätze abgezogen werden. Das kann deutlich günstiger kommen. Karl Stückler, Steuerberater bei BDO, erläutert die Möglichkeiten:
© ÖWV
Eine Pauschalierung lohnt sich bei niedrigen „Sonstigen Ausgaben“, wie das Beispiel zeigt:
© ÖWV
In unserem Beispiel ist die Pauschalierung deutlich günstiger, weil die pauschalierten Betriebsausgaben (EUR 24.000) die tatsächlichen Sonstigen Ausgaben (EUR 10.000) deutlich übersteigen. Für manche Berufsgruppen (Gastgewerbe, LEH, Handelsvertreter usw.) gibt es spezielle Pauschalierungen.
© BDO, Benjamin Weiss