Es ist angerichtet
Elektroautos drängen immer vehementer in den Markt. Neue Modelle arrivierter Hersteller reihen sich nahtlos an neue Modelle neuer Hersteller. Vom niedlichen Stadtflitzer bis zum Nutzfahrzeug reicht die Bandbreite. Unisono gilt: Die Modelle selber werden hinsichtlich der Reichweite immer besser. Detto die wohl genauso wichtige Infrastruktur, gefühlt entstehen täglich neue Ladestationen.
Was weiterhin gilt: Ein Elektroauto muss man sich leisten können, trotz Entfall von NoVA und motorbezogener Versicherungssteuer. Für Privatpersonen ist zumindest die Rechenaufgabe leicht zu lösen. 5.000 Euro staatliche Förderung beim Kauf, 600 für die Installation einer Wallbox im Eigenheim. Für Unternehmer stellt sich die Sache etwas differenzierter da. Man könnte auch sagen, man sieht den Förderwald vor lauter Reglementierungs-Bäumen nicht. Positiver formuliert: Die Chance für eine betriebswirtschaftlich effektive und effiziente Nutzung der E-Mobilität lebt.
Vielleicht an dieser Stelle ein paar Eckpunkte. Für Betriebe wird es beim Erwerb eines E-Autos die staatliche Förderung nicht geben. Schlechte Nachricht erledigt. Jetzt die guten. Elektroautos sind weiterhin vom Sachbezug befreit, abhängig vom Kaufpreis auch vorsteuerabzugsfähig, eh klar entfallen auch die NoVA und die motorbezogene Versicherungssteuer. Dazu gesellt sich noch der klassische Anreiz der niedrigen Fixkosten, sprich geringere Servicekosten und eher früher als später auch wieder geringere Stromkosten.
Ab in den Förderdschungel
Auch greift der Staat in die grüne Tasche zur Förderung für betriebliche Infrastruktur. Das betrifft nicht nur potenzielle Ladestationen, sondern auch das Laden selber. Ein Beispiel: Lädt der Dienstnehmer das E-Auto zu Hause auf, kommt bei eindeutig zuordenbarer Strommenge das neu geschaffene kWh-Geld zum Zuge. Es basiert auf einem von der E-Control ermittelten durchschnittlichen Strom-Gesamtpreis und kann vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden.
Und schon sind wir mittendrin im angesprochenen Förderwald. Bei den Fahrzeugen ist im Wesentlichen alles gut überschaubar. Aber schon bei den Ladestationen wird es kunterbunt. Gleichstrom oder Wechselstrom, Ladeleistung bis 100 kW oder über 100 kW, öffentlich oder nicht öffentlich zugänglich. Allesamt Punkte, die es abseits der Kosten für die Instandsetzung abzuwägen gilt, immerhin bewegen sich die Förderungen zwischen 2.500 und maximal 30.000 Euro.
Und dann wäre da noch, wie könnte es in unserem schönen Land anders sein, die Bürokratie. Es gilt Anträge zu stellen, Nachweise zu erbringen. Gerade für mittelständische und große Betriebe gleicht das Fuhrparkmanagement schnell einer Sisyphosarbeit. Begleitet von der Ungewissheit, ob man denn auch wirklich alle Fördermöglichkeiten optimal genutzt hat. Ein guter Zeitpunkt, eine Auslagerung anzudenken. Klar, das kostet etwas. Klar ist aber auch: Das bringt was. Kostensicherheit zum Beispiel. Und es schont die Nerven. Jeder, der eine Förderung für eine PV-Anlage beantragt hat, weiß, wovon die Rede ist. Da darf man sich ruhig der Kompetenz anderer bedienen, jener der Firma Arval zum Beispiel. Sie ist seit mehr als 30 Jahren im Flottenmanagement tätig und bietet ganz dem Trend der Zeit entsprechend in Sachen E-Mobilität maßgeschneiderte All-inclusive-Betreuung. Das reicht vom klassischen Full-Service-Leasing über eine Analyse der gesamten Fahrzeugflotte bis hin zu smarten Ladelösungen. Technische Schmankerln wie programmierbare Ladestationen sind genauso inkludiert wie die klassische Kundenbetreuung. Da ist Arval altmodisch. Aber nur da.
Tipp zum Schluss
Was für Autos gilt, funktioniert sehr ähnlich auch für E-Motorräder, E-Mopeds, E-Bikes und E-Lastenfahrräder.