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Allgemein
Negatives Eigenkapital: Richtig bilanzieren gemäß UGB
Mit dem Jahreswechsel stand für Unternehmen auch der buchhalterische Jahresabschluss an. In wirtschaftlich angespannten Zeiten kann es vorkommen, dass der Bilanzverlust die Summe des Eigenkapitals übersteigt. In diesem Fall schreibt das UGB vor, ein „negatives Eigenkapital“ auszuweisen. Diese Angabe signalisiert den Adressat*innen der Bilanz dringenden Handlungsbedarf, insbesondere für die Geschäftsführung. Klare Vorgaben des UGB bei negativem Eigenkapital Wenn Verluste das Eigenkapital vollständig aufgezehrt haben, ist in der Bilanz der Posten „negatives Eigenkapital“ auszuweisen. Zusätzlich besteht die Verpflichtung, im Anhang zu…