Tipps zur Vermögensübergabe
Bei der Weitergabe von Vermögen an die nächste Generation kommt eine Vielzahl von Fragen auf. Worauf man achten muss und was für eine Lebensversicherung spricht, erklärt Joachim Seebacher, Geschäftsführer der Finanzberatung Swiss Life Select Austria.

Wie setzt man das Vermögen heute auf sichere Art ein, um in der Zukunft zu profitieren? Diese Frage stellt man sich in Zeiten, in denen das Sparbuch nicht einmal mehr die Inflation ausgleicht, immer häufiger. Die Antwort lautet: mit einem langfristigen und ganzheitlichen Finanzkonzept. Die Welt der Finanzen bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten wie beispielsweise die gezielte Veranlagung von Ersparnissen, u.a. in Immobilien in Form von Vorsorgewohnungen, sowie das Nutzen von günstigen Finanzierungskonditionen im fixen oder variablen Bereich und die Inanspruchnahme attraktiver Vorsorgemodelle. Eine kompetente Beratung zur Übergabe von Vermögen an die nächste Generation ist unerlässlich und erfolgt in Bezug auf Testament, Schenkungs-Erbverträge etc. durch einen Notar oder Rechtsanwalt. Geht es dagegen um Versicherungslösungen als Alternative in der Generationenplanung, dann ist ein Vermögensberater der richtige Ansprechpartner. Doch warum lohnt sich eine Lebensversicherung in der Generationenplanung?
- Freie Wahl der Begünstigten: Eine Lebensversicherung ermöglicht eine Nachlassplanung außerhalb der gesetzlichen Erbfolge. Diese ist für die individuellen Familienverhältnisse bei weitem nicht immer passend.
- Begünstigte wie Ehepartner, Lebensgefährten, Kinder oder andere bestimmte Personen haben gegenüber der Versicherung einen direkten Anspruch. Die Begünstigung ist jederzeit schnell und unbürokratisch änderbar.
- Steuerfreie Gewinne: Keine Kapitalertrags-, Vermögenszuwachs- oder Einkommensteuer
- Diskretion: Vermögenswerte können im Gegensatz zu einem Testament, das verlesen oder zugestellt wird, gezielt und diskret weitergegeben werden.
- Rasche Liquidität: Den Hinterbliebenen steht die Todesfallsumme rasch zur Verfügung, da das Verlassenschaftsverfahren nicht abgewartet werden muss. Konten, Wertpapierdepots und Sparbücher fallen dagegen in den Nachlass und sind gesperrt.
- Kein Bankdarlehen erforderlich: Oft erfolgt die Vermögensübergabe in Form einer Immobilie oder Liegenschaft. Vielfach sind in diesen Fällen Neubewertung und Sanierung nötig und es müssen Familienangehörige ausbezahlt werden. Ein Bankdarlehen ist dann meist der einzige Weg.
In jedem Fall sollte man, um aufgebautes Vermögen selbstbestimmt, effizient und steuergünstig an die nächste Generation zu übergeben, rechtzeitig planen und entsprechende Vorkehrungen treffen.