Sozialbetrug

Betrugsbekämpfungsgesetz: Strengere Strafen

08.01.2025

Mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 verschärfen Finanzbehörden den Kampf gegen Sozialbetrug. Die Reform bringt neue Straftatbestände, höhere Strafen und effizientere Verfahren zur Entlastung von Finanzamt und Finanzpolizei.

Scheinrechnungen, Scheinfirmen und schwarz ausbezahlte Löhne stellen nach wie vor eine erhebliche Herausforderung für die Finanzbehörden dar. Mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 wird der Kampf gegen den Sozialbetrug verschärft. Im Fokus stehen vor allem Maßnahmen gegen Scheingeschäfte sowie die Erweiterung der Sozialbetrugsdatenbank, die Verdachtsfälle schneller aufgreifen soll.

Scheinrechnungen und Scheinfirmen im Visier

Nach Schätzungen des Amts für Betrugsbekämpfung verschwinden durch Scheinfirmen jährlich bis zu 800 Millionen Euro in bar. Dieses Geld wird häufig für Schwarzlohnzahlungen verwendet oder fließt unversteuert in private Entnahmen. Das Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 schafft neue Möglichkeiten, um solchen Praktiken gezielt entgegenzuwirken.

Eine zentrale Neuerung ist die Einführung einer Finanzordnungswidrigkeit, die Vorbereitungshandlungen im Zusammenhang mit Scheingeschäften unter Strafe stellt. Die Regelung betrifft Personen, die:

  • Mit Vorsatz Belege erstellen oder manipulieren, um Geschäftsvorgänge vorzutäuschen oder deren wahren Gehalt zu verschleiern.
  • Solche Belege in abgaben- oder monopolrechtlich geführten Büchern oder Aufzeichnungen verwenden.

Diese Taten sind künftig strafbar, wenn sie vorsätzlich erfolgen. Die möglichen Sanktionen umfassen Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

Darüber hinaus wird die Sozialbetrugsdatenbank ausgeweitet. Neben gerichtlich strafbaren Sozialbetrugsfällen von Unternehmen werden auch Verdachtsmomente, wie die potenzielle Nutzung einer Scheinfirma, erfasst. Diese Änderungen ermöglichen es der Finanzpolizei, Gelder frühzeitig einzufrieren und so weitere Schäden zu verhindern.

Änderungen beim Verkürzungszuschlag

Das Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 überarbeitet die Regelungen zum sogenannten Verkürzungszuschlag. Diese Abgabenerhöhung beträgt 10 Prozent der nachgeforderten Summe und bietet Steuersündern eine Möglichkeit, finanzstrafrechtliche Verfolgungen abzuwenden.

Die Neuerungen im Überblick:

  • Die Jahresgrenze von 10.000 Euro entfällt.
  • Es bleibt nur das periodenübergreifende Limit von 33.000 Euro bestehen.
  • Betroffene können einen Zahlungsaufschub von bis zu sechs Monaten beantragen.

Diese Änderungen sollen dazu führen, dass der Verkürzungszuschlag häufiger angewendet wird. Kleinere Vergehen können so durch eine fristgerechte Zahlung beigelegt werden. 

Wichtige Punkte des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2024

  • Neue Straftatbestände: Vorbereitungshandlungen wie die Erstellung oder Nutzung falscher Belege sind künftig strafbar.
  • Höhere Strafen: Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro bei vorsätzlichen Verstößen.
  • Sozialbetrugsdatenbank: Erweiterung um Verdachtsfälle und Erleichterung des Einfrierens verdächtiger Gelder.
  • Verkürzungszuschlag: Keine Jahresgrenze mehr; Zahlung kann finanzstrafrechtliche Verfolgung verhindern.

Die verschärften Maßnahmen sollen den Sozialbetrug wirksamer bekämpfen und gleichzeitig die Verfahrensabwicklung beschleunigen. Kompetente Beratung hilft Unternehmen, die neuen Regelungen rechtssicher einzuhalten.

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