Steuerberater als Troubleshooter

27.01.2021

Die Corona-Krise hat uns fest im Griff. Für viele heimische Geschäfte und Unternehmen geht es um die blanke Existenz. Entsprechend gerfagt ist aktuell die Expertise der Steuerberater.

Hofft auf eine mutige Aufbruchstimmung in jeder Hinsicht: Ursula Seigfried.

Steuerberater sind mittlerweile zu Hauptansprechperson und Troubleshooter für viele Unternehmen avanciert. Schließlich geht es immer öfter um die Erhaltung von Liquidität der Wirtschaftstreibenden. Auch die ArbeitnehmerInnen sollen möglichst in Beschäftigung bleiben. Herausforderungen, mit denen sich auch Ursula Seigfried und ihr Team der Bilanzwerkstatt konfriontiert sieht. Seit rund siebzehn Jahren ist die Kanzlei verlässlicher Partner in Sachen Steuerberatung, Buchhaltung, Lohnverrechnung und Bilanzierung. Auch Unternehmensgründer sind hier bestens aufgehoben. In diesen herausfordernden Zeiten von Corona sieht sich der Familienbetrieb als eine Art Puffer zwischen Behörden und Kunden. Das Fördermanagement will bewältig werden und nimmt besonders viel Zeit in Anspruch.

Hilfe rund um Corona-Maßnahmen

Die Maßnahmen der Regierung bezeichnet Seigfried als durchaus motiviert, aber in der Umsetzung etwas sperrig. „Derzeit sind Existenzängste deutlich spürbar. Wir unterstützen unsere Kunden nicht nur fachlich, sondern auch mental. Mit viel Fröhlichkeit und Aufmunterung“, bringt es Ursula Seigfried auf den Punkt. Wirtschaftlich angeschlagenen Unternehmen empfiehlt sie trotz allem Ruhe und Zuversicht zu bewahren. Und alle möglichen Fördermöglichkeiten auszuschöpfen, in dem man einfach dranbleibt

Ganz aktuell möchte die Bilanzwerkstatt  auf eine Erleichterung bei der sogenannten Investitionsprämie hinweisen: Um die österreichische Wirtschaft in Folge der Corona-Krise zu unterstützen, hat die Bundesregierung mit der Austria Wirtschaft Service (aws) Investitionsprämie ein neues Förderungsprogramm konzipiert, das einen Anreiz für Unternehmensinvestitionen schafft. Somit wird ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung von Betriebstätten, die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätze und die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreich geleistet. 

Auf Basis eines Ministerratsbeschlusses vom 20.1.2021 ist bei der Investitionsprämie nun eine Erleichterung im Zusammenhang mit der sogenannten „ersten Maßnahme“ in Vorbereitung. Die Frist für die erste Maßnahme, die den Beginn der Investition kennzeichnet, soll von derzeit spätestens 28.2.2021 auf den 31.5.2021 verlängert werden. Anträge auf Investitionsprämie müssen jedenfalls bis zum 28.2.2021 bei der aws eingebracht werden.

 „Dieses Jahr beginnt zwar noch recht anspruchsvoll, aber mit den Impfungen werden wir sicherlich in absehbarer Zeit wieder mehr aufeinander zugehen können: Ich hoffe auf eine mutige Aufbruchstimmung in jeder Hinsicht.“

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